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08.11.2021

Corona-Kriterien der "roten Ampel" gelten ab Dienstag, 9. November

Stadt Ingolstadt stellt die regional erhöhte Belastung fest

Die Inzidenz lt. RKI liegt für Ingolstadt heute über dem Wert von 300 (325,7) und gleichzeitig sind im Leitstellenbereich Ingolstadt (Region 10) mehr als 80 Prozent der Intensivbetten belegt (93,8 Prozent, lt. DIVI-Intensivregister, Stand 09.15 Uhr).

Somit werden die Kriterien der bayerischen Krankenhaus-Ampel für einen „regionalen Hotspot“ erfüllt.
Dies hat die Stadt Ingolstadt heute amtlich festgestellt (www.ingolstadt.de/amtliche).

Daher gelten ab Dienstag, 9. November, 0 Uhr für das Stadtgebiet Ingolstadt die Kriterien der „roten Ampel“.
Veranstaltungen (in nichtprivaten Räumlichkeiten), Sportstätten, Fitnessstudios, der Kulturbereich (insbesondere Theater, Konzerte, Kinos, Museen, Messen, Freizeiteinrichtungen (insbesondere Schwimmbäder und Saunen) die bisher nach der 3G-Regel oder der 3G plus-Regel zugänglich waren, sind nur noch nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. (Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren). Wie schon bisher sind Clubs und Diskotheken weiterhin nur nach 2G zugänglich.

Für Gastronomie, Hotels, körpernahe Dienstleistungen genügt weiterhin 3G plus (Geimpft, Genesen, PCR-Test), es besteht Maskenpflicht außerhalb des festen Platzes und das Abstandsgebot ist einzuhalten.

Für Hochschulen & Bildungsangebote, Bibliotheken allgemein und Archive gilt 3G (Geimpft, Genesen, PCR- oder Schnelltest). In der Stadtbibliothek Ingolstadt gilt 3G plus.

Neu ist auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten und Personenkontakt gilt 3G (Geimpft, Genesen, PCR- oder Schnelltest). Der Testnachweis muss zweimal in der Woche erbracht werden. Ausgenommen sind der Handel und der öffentliche Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülerbeförderung.

Unverändert gilt: Überall wo Maskenpflicht besteht, ist eine FFP2-Maske zu tragen. (Ausnahme Schulen: Stoffmaske Grundschule, sonst medizinische Maske).

Sollten die Inzidenz oder die Belegungsquote die jeweiligen Schwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschreiten, wird dies von der Stadt Ingolstadt amtlich festgestellt; Änderungen gelten dann ab dem darauffolgenden Tag.

08.11.2021, 15:00 Uhr