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Neuerungen bei Bildung und Teilhabe

Starke-Familien-Gesetz verbessert Leistungen für Familien

Rund 2.200 Kinder und Jugendliche erhalten laut Jobcenter-Chef Isfried Fischer in Ingolstadt „Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Zum 1. August werden diese Leistungen aufgestockt und die Antragstellung teilweise vereinfacht.
Erhöht wird insbesondere der Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf, also Ranzen, Sportzeug, Schreibmaterial usw., und zwar von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr.
Außerdem werden nun die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege in voller Höhe übernommen. Ebenso die Kosten für die Schülerbeförderung, die in Bayern in der Regel aber ohnehin gewährleistet ist.
Auch wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist, werden Nachhilfestunden in Zukunft finanziert und für soziale und kulturelle Aktivitäten gibt es einen Zuschuss von monatlich 15 Euro. Damit kann entweder der Mitgliedsbeitrag in einem Sportverein oder der Unterricht an einer Musikschule bezahlt werden, aber auch eine einmalige Aktivität wie ein Schwimmkurs oder die Teilnahme an einer Ferienfreizeit.
Die Leistungen werden nicht nur verbessert, sondern auch vereinfacht: So gilt der Erst- oder Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II der Eltern jetzt automatisch auch als Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Nur die Lernförderung muss weiterhin gesondert beantragt werden.
Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte müssen zwar nach wie vor einen Antrag stellen – das muss aber nicht mehr schriftlich erfolgen. Es reicht beispielsweise eine Bestätigung der Schule über die Kosten eines Schulausflugs.
Der Stadtrat hat außerdem Ende Juli beschlossen, dass in Ingolstadt künftig auch die Zuschüsse für eintägige Schul- und Kita-Ausflüge und die Mittel zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben einfach auf das Konto der Antragsteller überwiesen werden. Dies wurde bisher nur bei den Leistungen für Schulbedarf und Schülerbeförderung so gehandhabt.
Davon profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch die Vereine. Denn sie können die Mitgliedsbeiträge für alle Mitglieder künftig einheitlich per Lastschrift einziehen – eine gesonderte Abrechnung mit der Bildungs- und Teilhabestelle beim Jobcenter entfällt. Für die Familien verbessert sich der Sozialdatenschutz – dem Verein gegenüber muss nicht mehr offen gelegt werden, dass die Familie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II bezieht.
Bei den übrigen Leistungen erfolgt weiterhin eine Direktzahlung an den Anbieter.
Für den Großteil der anspruchsberechtigten Familien gibt es beim Jobcenter eine einheitliche Anlaufstelle. Auch wenn künftig nur noch selten ein Antrag zu stellen ist, benötigt das Jobcenter Unterlagen, aus denen sich die Höhe der Leistungen ermitteln lässt. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich jeweils an das entsprechende Sachgebiet im Amt für Soziales.
Ein wichtiger Hinweis für Familien, die Kinderzuschlag erhalten: Da diese Leistung von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erbracht wird und der Stadtverwaltung nicht bekannt ist, kann die Schulbeihilfe nicht automatisch im August ausbezahlt werden. Die Eltern müssen hierfür zunächst einen Antrag beim Jobcenter stellen.
Gleiches gilt für Familien, die Wohngeld erhalten. Zur Bearbeitung benötigt das Jobcenter den Bewilligungsbescheid zum Wohngeld bzw. Kinderzuschlag.
Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie verschiedene Antragsformulare und Flyer (teilweise auch in Englisch, Russisch und Türkisch) gibt es zum Herunterladen unter www.jobcenter-ingolstadt.de unter dem Punkt „Bildung- und Teilhabe“.