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Beschlusslage zum Projekt „Kammerspiele“

Mit großer Mehrheit im Stadtrat bestätigt

Zu aktuellen Medienberichten und Äußerungen von interessierter Seite möchte die Stadt Ingolstadt zur Versachlichung festhalten:
1.) Der Oberbürgermeister hat mehrfach die grundsätzliche Notwendigkeit der Kammerspiele unterstrichen (z.B. in der Neujahrsrede 2019, jüngst im DK-Sommerinterview).
2.) Der Stadtrat hat im Juli 2019 Ablauf und Zeitplan des Verfahrens Kammerspiele mit großer Mehrheit (1 Gegenstimme) bestätigt.
3.) Anhand dieser Vorgaben läuft derzeit im Verhandlungsverfahren die Abarbeitung. Das hierfür vorgesehene Zeitfenster wird von der Verwaltung für eine gründliche und solide Planung als nötig erachtet.
4.) Erst wenn belastbare Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens vorliegen, können weitere Entscheidungen getroffen werden.
Im Februar 2018, und nochmals im Juni 2018, hat der Stadtrat ein zweistufiges Verfahren mit Realisierungswettbewerb und anschließendem Verhandlungsverfahren beschlossen und auf den Weg gebracht.
Erste Stufe: Im Realisierungswettbewerb hat das Preisgericht im Dezember 2018 drei Preisträger bestimmt, die für ihre Entwürfe der Kammerspiele als Standort alle den Bereich westlich des Theaters gewählt haben.
Zweite Stufe: Derzeit läuft das sog. Verhandlungsverfahren. Dabei erarbeiten die drei Preisträger-Büros jeweils vertiefende Planungen zur baulichen Umsetzung, zu Auswirkungen auf den Baumbestand, Umfeld, Tiefgarage und Straßenführung, etc. Erstmalig wird dabei auch eine Kostenschätzung von den drei Preisträgern vorgelegt.
Daran anschließend sind Beiträge weiterer Fachleute (z.B. Statiker, Fachplaner) erforderlich – erst wenn die Unterlagen der Preisträgerbüros vorliegen, können diese im Anschluss erarbeitet werden – bei einer Verkürzung des Zeitplanes ist dies nicht möglich.
Sobald die gesamten Unterlagen vorliegen, wird ein externer Gutachter Pläne und Kostenschätzungen prüfen und dem zu bildenden Vergabegremium erläutern (aus Vertretern Stadtrat, Stadtverwaltung, INKoBau, Reg. Oberbayern, Landesamt für Denkmalschutz, Theaterintendanz, externe Fachleute).
Diesen Ablauf des Verhandlungsverfahrens hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25. Juli 2019 mit großer Mehrheit (1 Gegenstimme) beschlossen und den Zeitablauf hierzu bestätigt:
Eingang Unterlagen Vergabeverfahren: November 2019
Verhandlung mit den Bietern: 1. Quartal 2020
Vergabevorschlag: 2. Quartal 2020
Angesichts dieser eindeutigen Beschlusslage des Stadtrates ist die Behauptung, die Entscheidung zu den Kammerspielen solle verschleppt werden, widerlegt.
Zu den vom Freistaat zugesagten Fördermitteln: Grundsätzlich sind nur unmittelbare Kosten im Zusammenhang mit dem Theater (Bau, Technik etc.) förderfähig (zu vor. 75 Prozent).
Kosten, die nicht unmittelbar dem Theater dienen (z.B. evtl. notwendige Umbauarbeiten Tiefgarage, Umlegung Versorgungsleitungen, Gestaltung Umfeld, Straßenführung, etc.) müssen zu 100 Prozent aus städtischem Haushalt getragen werden.
Auch deshalb ist vor einer Entscheidung eine fundierte und solide Ermittlung der Gesamtkosten zwingend notwendig.