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Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. und die Fachverbände des BLSV zusammen mit den Sport-nach-1-Partnern rufen die bayerischen Schulen und Vereine auf, neue Sportarbeitsgemeinschaften einzurichten.

Kurzinfo:

Vereine und Schulen haben inzwischen die Möglichkeit, in über 70 Sportarten eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) einzurichten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart (zur Übersicht)
  • Volljährigkeit: Übungsleiter dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden.
  • Mindestschülerzahl: 10
  • Mindestumfang: 1 Wochenstunde (in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten)


Sportarbeitsgemeinschaften können während des ganzen Schuljahres eingerichtet werden, die Bezuschussung ist an den Stichtag 15. Oktober gebunden. Die Antragstellung erfolgt online.
SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag“ eingegeben werden.

Vorteile für die Vereine:

  • Mitgliedergewinnung
  • Kooperationsmöglichkeit mit Schulen
  • Schüler können über das "Schnupperangebot" neue / andere Sportarten kennenlernen
  • Die Schüler sind schülerunfallversichert; eine Mitgliedschaft im Verein ist daher zunächst nicht zwingend, sollte allerdings langfristig angestrebt werden.

Ansprechpartner:

Bayer. Landesstelle für den Schulsport
Harald Pitter
Telefon: 089 216345-25
Telefax: 089 216345-40
E-Mail: h.pitter@laspo.de
Internet: www.laspo.de