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Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Die FQA (ehemals Heimaufsicht) bietet den Bürgern und sonstig Interessierten Beratung zum Bay. Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der dazu ergangenen Rechtsverordnung. Die Überprüfung in stationären Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige und Behinderte und sonstigen Wohnformen nach dem PfleWoqG erfolgt grundsätzlich unangemeldet.

Nicht in die Zuständigkeit der FQA fällt die Tagespflege.

Aufgabe der FQA ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen und der sonstigen in den Anwendungsbereich fallenden Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Die FQA fungiert auch als unabhängige und vertrauliche Beschwerdestelle für Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Wohnformen, deren Angehörige sowie auch für die Mitarbeiter dieser Einrichtungen.

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung - Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)

Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)

Kontakt: Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

  • Telefon:  0841 305-2507, -2508, -2509
  • Fax:  0841 305-2504

E-Mail: fqa@ingolstadt.de

Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt.

Pflegebeauftragte/r

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung ist ein Sprachrohr für die Interessen der Patienten, Pflegebedürftigen und Pflegenden. Er steht als Ansprechpartner zur Verfügung und vertritt die Interessen bei allen Akteuren im Gesundheitswesen und in der Pflege.

Dieser hat die Aufgabe, als Anlaufstelle für alle Belange zur Verfügung zu stehen, wenn es um Missstände in der Pflege geht. Betroffene können ihm ihre Anliegen und Hinweise mitteilen; Vertraulichkeit wird gewährleistet, personenbezogene Daten bleiben auf Wunsch außen vor. Der Pflegebeauftragte gibt dem Betroffenen eine kurze ergebnisorientierte Rückmeldung. Der Pflegebeauftragte ist telephonisch erreichbar unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0114353.

Diese Pflegehotline ist rund um die Uhr geschaltet, damit Anliegen und Beschwerden jederzeit angebracht werden können. Ferner können sich Betroffene per Online-Formular an www.pflegebeauftragter.bayern.de wenden.