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Urkunden

Beachten Sie: Die Bearbeitungszeit beträgt bei der Urkundenausstellung ungefähr zwei Wochen.

Falls Sie Ihr Neugeborenes anmelden, kann die Bearbeitungzeit in diesen Fällen nach Eingang der vollständigen Unterlagen zwei bis vier Wochen betragen.

Die Ausstellung von Sterbeurkunden kann derzeit - nach Eingang sämtlicher Unterlagen - bis zu vier Wochen dauern. Entsprechende Anfragen per Mail können mit Rücksicht auf eine möglichst rasche Bearbeitung der Sterbefallanzeigen nicht beantwortet werden.

Wir bitten Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb dieser Zeiträume abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Das Standesamt Ingolstadt stellt folgende Urkunden und beglaubigte Abschriften bzw. Ausdrucke von Personenstandsfällen aus, die sich in Ingolstadt ereignet haben:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden und Lebenspartnerurkunden:
    Diese Urkunden sind für die Anmeldung der Eheschließung bzw. der Lebenspartnerschaft nur eingeschränkt geeignet, bitte beachten Sie die Hinweise im Bereich Eheschließung oder wenden Sie sich an das Standesamt.
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Geburtenregister, Eheregister oder Sterberegister:
    Es handelt sich um eine Kopie des jeweiligen Eintrags mit Beglaubigungsvermerk, der in vielen Fällen erforderlich ist (z.B. Anmeldung der Eheschließung)
  • Mehrsprachige Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde:
    Die Urkunde enthält neben der deutschen auch die französische, englische, spanische, griechische, italienische, niederländische, portugiesische, türkische, tschechische, polnische, litauische, rumänische, estnische, serbische und mazedonische Sprache.

Bitte beachten Sie, dass sich nur Personenstandseinträge für bestimmte Zeiträume im Standesamt befinden:

  • die Geburtenregister der letzten 110 Jahre
  • die Eheregister der letzten 80 Jahre
  • das Lebenspartnerschaftsregister von 2001 bis 2017
  • die Sterberegister der letzten 30 Jahre

Ältere Register und historische Urkunden verwahrt das städtische Archiv. Für Auskünfte und beglaubigte Fotokopien aus diesen älteren Registern wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

Wie kann ich die Urkunden anfordern?

  • über unseren Online-Service
    Die Onlineanforderung erfolgt ⮕ über diesen Link
    Die Gebühren können vom angegebenen Konto per Lastschrift abgebucht werden.
  • per Post
    Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben die gewünschte Urkunde, den Verwendungszweck, Ihre vollständige Adresse und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an. Für eine Bearbeitung benötigen wir möglichst viele Angaben zum jeweiligen Vorgang (Datum von Geburt, Eheschließung oder Tod, Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen).
    Bitte überweisen Sie die Gebühren und fügen einen Zahlungsnachweis zum Schreiben hinzu. Alternativ können Sie die Gebühren auf eigene Verantwortung bar beilegen und die Beilage in Ihrem Schreiben erwähnen.
  • durch persönliche Vorsprache
    Für die Urkundenanforderung ist eine persönliche Vorsprache nicht notwendig. Wir bitten Sie vorrangig unseren Online-Service zu nutzen. Für eine persönliche Vorsprache wenden Sie sich bitte vorab an urkundenanforderung@ingolstadt.de um einen Termin zu vereinbaren. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit wir die Urkunden sofort für Sie ausstellen können. Sollten Sie eine andere Person beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht, ein Ausweisdokument von Ihnen sowie ein eigenes Ausweisdokument (bitte beachten Sie den unteren Abschnitt "Wer darf die Unterlagen erhalten/abholen?").
    Die Gebühren begleichen Sie vor Ort mit EC-Karte oder bar.

Wer darf die Unterlagen erhalten bzw. abholen?

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, weshalb lediglich Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern, Großeltern oder Kinder die Urkunden anfordern können.

Geschwister erhalten die Urkunden, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Personenstandsurkunde glaubhaft machen. Informieren Sie sich diesbezüglich beim Standesamt.

In weiteren Fällen können Urkunden nur dann ausgestellt werden, wenn ein rechtliches Interesse schriftlich nachgewiesen werden kann bzw. glaubhaft gemacht wird (z.B. durch den Nachweis eines Gerichts).

Wie hoch sind die Kosten?

Nach Landesrecht  betragen die Gebühren in Bayern für Urkunden und beglaubigte Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Personenstandsregister  jeweils 12 Euro.

Gebührenfreiheit besteht lediglich, wenn dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung). Bitte weisen Sie bei Ihrer Urkundenbestellung einen solchen Zweck glaubhaft nach.