Seiteninhalt
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
Wenn Sie einen Hochschulabschluss und in Deutschland eine Beschäftigung ausüben möchten, zu der Sie der Abschluss befähigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
Sie können die Blaue Karte EU sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung online beantragen. - Aufenthaltstitel für die Ausbildung
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz) - Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Mit diesem Online-Antrag können ausländische Personen, die keine EU- oder EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten möchten, einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen. - Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.09.2024
Stand: 25.09.2024