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01.09.2022

Ein neues Schutzkonzept für unsere Kitas

Da der Schutz der uns anvertrauten Kinder vor jeglichen Formen von Gewalt an erster Stelle steht, haben sich die Städtischen Kindertageseinrichtungen dazu entschieden, das bestehende Schutzkonzept zu überarbeiten und neu zu gestalten. Den rechtlichen Auftrag hierfür gibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz vor. Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII hat jede Kindertageseinrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen, in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können. Ein Auszug unseres Schutzkonzeptes ist unter dem Punkt Trägergrundsätze – Kinderschutz zu finden.

Wir bedanken uns bei der Fachberatungsstelle Wirbelwind Ingolstadt e.V. für die fachliche Begleitung des gesamten Prozesses und die tolle Zusammenarbeit.