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Behördenwegweiser

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Bewohnerparkausweis; Beantragung

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

Die Anschreiben zur Verlängerung können aus technischen Gründen, bis auf Weiteres, nicht verschickt werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf selbstständig an uns.

Beschreibung

Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, die sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.

Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

Bewohnerparken in der Altstadt von Ingolstadt

Viele Bewohner der Altstadt Ingolstadts haben aufgrund der historisch dichten Bebauung keinen privaten Stellplatz. Für diese Fahrzeughalter sind in der Altstadt viele Straßen für Bewohnerparken ausgewiesen. Die Beschilderung, die zum Teil zeitliche Einschränkungen vorsieht, ist dabei zu beachten. Auf den Bewohnerparkplätzen gelten die sonst üblichen Parkregelungen. Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im Halteverbot oder auf Gehsteigen und ist kein Ersatz für Parkscheine aus dem Parkscheinautomaten. Ein Anspruch auf einen freien Parkplatz besteht nicht.


Voraussetzungen

  • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
  • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):

  • Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet.
  • Sie dürfen bei Ihrer Wohnung weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen.
  • Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig (Nutzungserklärung des Halters).
  • Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)
  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Führerschein
  • Nachweis, dass kein Kfz-Abstellplatz / keine Garage vorhanden ist
    Z.B. Bescheinigung vom Vermieter oder Auszug aus dem Mietvertrag / Kaufvertrag)
  • Leasingunterlagen / Leasingkarte

Antragsformular und Gebühren

Antragsformular

Gebühren

Die Gebühr für den Erst- und den Verlängerungsantrag beträgt für ein Jahr 30 Euro. Die Gebühr für eine Änderung des Kfz-Kennzeichens beträgt 15 Euro (Vorlage des neuen Fahrzeugscheines erforderlich).

Ersatz bei Verlust

Ein verloren gegangener Bewohnerparkausweis kann ersetzt werden. Bitte zeigen Sie den Verlust durch Verlusterklärung bei uns an und beantragen Sie einen Ersatzausweis (Gebühr 15 Euro). In diesem Fall ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich.

Formulare

Ausgabestellen, erforderliche Unterlagen & Gültigkeit

Bewohnerparkausweis ist in der folgenden Dienststelle erhältlich:

Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation im Technischen Rathaus (zuständiges Fachamt).

Der Bewohnerparkausweis gilt 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung. Der Gültigkeitszeitraum kann verlängert werden. Bei einem Wohnungswechsel verliert der Bewohnerparkausweis seine Gültigkeit und ist umgehend an die Verkehrsaufsicht der Stadt Ingolstadt zurückzugeben. Ebenso sind Kennzeichenwechsel im Bewohnerausweis ändern zu lassen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Informationen