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23.11.2021

Verschärfung der Allgemeinverfügung

Öffentliches Alkoholverbot in der Altstadt und Beschränkungen für Außengastronomie

Mit einer Verschärfung ihrer bisherigen All­ge­meinverfügung zum Alkoholkonsumverbot rea­giert die Stadt Ingolstadt auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Zusätzlich zu den bisherigen Vorgaben wurden neue Regelungen zur Außengastronomie formuliert. Diese Vorgaben gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, 0 Uhr.

Wesentliche Änderung ist ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum der Altstadt, außerhalb genehmigter Gastronomiebereiche. Damit soll verhindert werden, dass es durch den To-Go-Verkauf von Alkohol zu unkontrollierter Gruppenbildung im öffentlichen Raum kommt, bei der auf Abstände, etc. nicht geachtet wird.

Neu ist zudem, dass in der Außengastronomie der Verzehr von Speisen und Getränken nur an festen Sitzplätzen an Tischen erlaubt ist. Stehtische ohne Bestuhlung oder reine Stehbereiche sind in der Außengastronomie damit künftig nicht mehr zulässig. Begründet wird dies mit der Reduzierung des Infektionsrisikos an festen Plätzen und der Verhinderung unkontrollierter Gruppenbildung in Stehbereichen.

Ferner wird für die Außengastronomie eine Personenzahlbegrenzung festgelegt – es dürfen nur so viele Gäste anwesend sein, wie Sitzplätze vorhanden sind. Wer sich außerhalb des festen Sitzplatzes bewegt, muss nun auch in der Außengastronomie eine FFP2-Maske tragen.

Klarstellend wurde in der Allgemeinverfügung mit aufgenommen, dass Zelte, Pavillons oder Wintergärten mit geschlossenen Wänden nicht als Außengastronomie gerechnet werden können, da hier wie in Innenräumen kein zuverlässiger Luftaustausch stattfinden kann. Somit sind Zelte vor Lokalen mit geschlossenen Seitenwänden im infektionsschutzrechtlichen Sinne wie Innengastronomie zu behandeln – es gelten die entsprechenden Regelungen.

Die Allgemeinverfügung ist im Wortlaut unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden.