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13.08.2022

Unterschiedliche Nutzungen

Erstellung einer Grundlagenanalyse für die Altstadt

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Projektgenehmigung für die Erstellung einer verkehrlichen Grundlagenanalyse für die Altstadt erteilt.

„Durch veränderte Rahmenbedingungen und neue Anforderungen ist die Innenstadt einem ständigen Wandel unterzogen“, so Stadtbaurätin Ulrike Wittmann-Brand. „In der sehr dicht bebauten Altstadt treffen die unterschiedlichsten Nutzungen wie Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Gewerbe etc. aufeinander. Daraus ergeben sich spezifische Ansprüche und Anforderungen an den öffentlichen Verkehrsraum bei gleichzeitig möglichst ungestörter Abwicklung für die verschiedenen Verkehrsträger aus Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und motorisiertem Individualverkehr. Hinzu kommen neue Mobilitätsformen wie E-Scooter und auch die wachsende Fahrrad-E-Mobilität.“ Verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Altstadt gab es bereits – auch mit großer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. der Innenstadtprozess „Start:ing Innenstadt“.

Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wie Klimaschutz und Klimaanpassung sowie der Digitalisierung sei derzeit ein Umdenken in der Einstellung zur Mobilität wahrzunehmen. Daher seien die Anträge vielfach damit verbunden, die Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes zugunsten der Aufenthaltsqualität, des Fußverkehrs und des Radverkehrs zu verändern. Um derartige Änderungen adäquat planen zu können, sei ein umfassendes Bild des Verkehrsgeschehens erforderlich, so die Stadtbaurätin. Bislang wurden im Rahmen von Einzelfragestellungen auch immer nur Teilbereiche näher beleuchtet, es bestehen vielfach jedoch Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Altstadtstraßen, nicht zuletzt aufgrund des Einbahnstraßensystems.

In mehreren Stufen soll nun eine Grundlagenanalyse erstellt werden: nach einer Zustandsanalyse soll ein kleinräumiges Verkehrsmodell für die Altstadt erstellt werden, wobei auch die Quartierserschließung und das Einbahnstraßensystem geprüft werden. Daraus ergibt sich, welche Altstadtbereiche besonders für eine Umgestaltung geeignet sind.

Zunächst sollen an zahlreichen Knotenpunkten und Straßenabschnitten Verkehrszählungen (Kfz- und Radverkehr) durchgeführt werden. Bei dieser umfangreichen Zustandsanalyse wird außerdem nicht nur der Verkehr gezählt, sondern auch analysiert, wie der öffentliche Verkehrsraum genutzt wird. Dabei werden die Wegebeziehungen des Rad- und Fußverkehrs beleuchtet, Rettungswege und Wege für Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung berücksichtigt. Zudem werden bestehende, wichtige Aufenthaltsflächen einbezogen, ebenso wie Radabstellanlagen. Im Rahmen der Analyse werden des Weiteren sowohl die Elektromobilität (Ladestationen) als auch der Bereich der sogenannten Mikromobilität (vor allem E-Scooter) betrachtet, um für den zielgerichteten Ausbau des Umweltverbundes zusätzliche Grundlagen zu erhalten. Das Parkraummanagement wurde bereits im Januar 2022 aktualisiert.

Auf Basis dieser Daten und des gesamtstädtischen Verkehrsmodells soll im nächsten Schritt ein detailliertes, kleinräumiges Teilverkehrsmodell für die Altstadt erarbeitet werden, das auch alle Einbahnstraßenregelungen und Verkehrsbeziehungen enthält. Danach soll in einem weiteren Schritt die Funktionsfähigkeit der Erschließung der Altstadtquartiere insbesondere im Zusammenhang mit dem Einbahnstraßensystem konkret geprüft werden. In einem abschließenden Schritt schließlich ist vorgesehen, aus den Ergebnissen übergeordnete Zielsetzungen für die verkehrliche Entwicklung in der Altstadt abzuleiten. Zusätzlich sollen konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden. Anschließend sollen in der Altstadt konkrete Bereiche und Straßenzüge identifiziert werden, die ein besonderes Potential für eine Umgestaltung besitzen.

Für den gesamten Prozess ist wichtig, dass alle Beteiligten einbezogen werden (u.a. Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation, Tiefbauamt, Fahrradbeauftragte, INVG, Innenstadtkümmerer) und sich auch Bewohner, Besucher, Einzelhändler, Gewerbe, Ärzte etc. aktiv beteiligen können.

Die Kosten betragen ca. 95.000 Euro, beantragt wird eine Förderung im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Kosten.