Asylsozialpolitik
Bayern steht für eine humane Asylsozialpolitik mit großem Verantwortungsbewusstsein. Der rapide steigende Zuzug von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Jahren 2014 und vor allem 2015 stellte ganz Deutschland vor große Herausforderungen. In der Hochphase des Zuzugs bis zum Frühjahr 2016 galt es für Bayern zunächst unter Ausnutzung aller Kapazitäten die ankommenden Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen.
Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhalten, ist uns ein Dreiklang in der Asylpolitik wichtig:
- Humanität in der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
- konsequente Rückführung der nicht Bleibeberechtigten und
- Stärkung der Entwicklungshilfe zur Lösung der Probleme in den Heimatländern.
Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG ermöglichen Leistungsberechtigen nach dem AsylbLG eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit. Innerhalb von Asylunterkünften dienen sie der Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung. Außerhalb von Asylunterkünften sollen Arbeitsgelegenheiten soweit wie möglich bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist ausgeschlossen. Für die geleistete Arbeit wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde ausgezahlt, soweit der Leistungsberechtigte nicht im Einzelfall höhere notwendige Aufwendungen nachweist, die ihm durch die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit entstehen.
Weitere Informationen zu den Arbeitsgelegenheiten finden Sie im Leitfaden Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG.
Gebührenerhebung in staatlichen Asylunterkünften
Der Freistaat Bayern erhebt unter bestimmten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Asylunterkünfte und staatlich zurechenbarer Vollverpflegung Benutzungsgebühren. Nachstehend finden Sie weitere Informationen zum Thema Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkunft und Verpflegung in staatlichen Asylunterkünften durch die zentrale Gebührenabrechnungsstelle. Hier erhalten Sie das aktuelle Informationsblatt zur Gebührenerhebung.
Aktuell
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24.05.2024
Intensivere Zusammenarbeit mit der Ukraine: Joachim Herrmann trifft Vasyl Teteria
Innenminister Joachim Herrmann hat in Nürnberg mit dem stellvertretenden ukrainischen Innenminister Vasyl Teteria eine intensivere Polizeizusammenarbeit vereinbart. Zudem werden weitere Fahrzeuge der Bayerischen Polizei der Ukraine zur Verfügung gestellt.
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10.05.2024
Herrmann in Ungarn: Erste bayerisch-ungarische Kommunalkonferenz erfolgreich
Großer Erfolg mit vielen Impulsen für die Teilnehmer: Mehr als 120 Teilnehmer aus Bayern und Ungarn haben sich im ungarischen Esztergom getroffen. Gemeinsam mit dem ungarischen Kommunalminister Dr. Tibor Navracsics hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur ersten bayerisch-ungarischen Kommunalkonferenz eingeladen.
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