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Namensänderung


Zuständige Behörde:

34/1 Standesamtswesen
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Telefon:
0841 305-1581

Fax:
0841 305-1598

E-Mail:

Raum:
Sachgebietsleiter Zi. Nr. 200

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Kurzbeschreibung
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Beschreibung
Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.


Rechtsgrundlagen
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