Abfallentsorgung
Zuständige Behörde:
Hindemithstr. 30
D- - 85057 Ingolstadt
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.
Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.
Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - nach der "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihrer Gemeinde.
Fristen
Rechtsgrundlagen
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG)
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Redaktionell verantwortlich
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Nähere Informationen über die Abfallentsorgung erhalten Sie auch - sofern vorhanden - nach der "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften


