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Abfallentsorgung


Zuständige Behörde:

Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR Bürgerservice
Hindemithstr. 30
D- - 85057 Ingolstadt
Telefon:
0841/305-3334

Fax:
0841/305-3339

E-Mail:

Internet:

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Kurzbeschreibung
Informationen über Gegenstand und Erhebung von Müllgebühren
Beschreibung

Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.

Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.

Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.

Nähere Informationen über die Abfallgebühren Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - nach der  "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihrer Gemeinde.


Fristen
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Kurzbeschreibung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Nähere Informationen über die Abfallentsorgung erhalten Sie auch - sofern vorhanden - nach der  "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.


Kosten
Informationen sind i.d.R. kostenfrei. Fragen zur Abfallentsorgung richten Sie bitte an das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren