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Tierschutzrecht

Der Tierschutz ist am 01.08.2002 als Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz aufgenommen worden.

Artikel 20a Grundgesetz

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Dies spiegelt sich in einer Reihe von Tierschutzverordnungen und dem Tierschutzgesetz wieder.

§1 Tierschutzgesetz

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Das Veterinärwesen der Stadt Ingolstadt übernimmt diese staatliche Aufgabe für unsere Stadt und setzt sie um durch:

  • permanente Anwesenheit in den Ingolstädter Schlachtstätten und Viehmärkten,
  • regelmäßige Überwachung der Zoohandlungen und der gastierenden Zirkusse,
  • Kontrollen privater Heimtierhaltungen, vom Hund über Vogel und Hamster bis zum Reptil, auf Grund Ihrer Hinweise,
  • stichprobenartige Kontrollen von Tiertransporten aller Art.

Aber auch jeder Einzelne trägt Verantwortung für die Tiere; sei es als Halter von Nutz- oder Heimtieren oder als Verbraucher, der mit dem Warenkorb Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Tiere nimmt, deren Produkte er kauft. Vorrangig bleibt damit der persönliche Einsatz jedes Einzelnen.