Kirchenaustritt
Die persönliche Vorsprache ist unerlässlich. Zum Nachweis Ihrer Identität legen Sie bitte Ihren Reisepass oder Personalausweis vor. Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt allein, also ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.
Der Kirchenaustritt kann nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden. Er ist gebührenpflichtig und kostet für eine Person 31 EUR und für mehrere Personen, also Ehegatten und evtl. deren Kinder unter 12 Jahren, die aus der gleichen Religion austreten 41 EUR.
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