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Verlängerung entliehener Medien

Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist grundsätzlich zwei Mal möglich.

Nicht verlängern kann man:

  • bei Medien, die bereits 2 Mal verlängert wurden
  • bei Vormerkung durch einen anderen Leser oder Leserin
  • bei abgelaufener Ausleihgebühr
  • bei gesperrtem Leseausweis

Die Verlängerung ist im Internet möglich, telefonisch zu den Öffnungszeiten oder persönlich.

Zur Verlängerung im Internet gehen Sie bitte in den Bibliothekskatalog/OPAC. Bei abgelaufener Jahresgebühr oder vorgemerkten Medien klicken Sie bitte hier, um eine E-Mail zu schicken. Oder verlängern Sie Ihren Leseausweis über den Bibliothekskatalog (s. Ausweisverlängerung).

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