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Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer

Beschreibung

Besitzer von Oldtimern haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen, ein rotes Dauerkennzeichen für einen oder mehrere Oldtimer zu beantragen (§ 43 FZV). Wenn Oldtimer dieses Kennzeichen führen, benötigen sie keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung für

  • die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers.

Die Zuteilung der Kennzeichen kann nur für verkehrs- und betriebssichere Fahrzeuge erfolgen.
Die Zuverlässigkeit des Besitzers ist Voraussetzung für die Kennzeichenzuteilung.
Die Nummer dieses Kennzeichens beginnt mit "07".
Der Halter erhält einen Fahrzeugschein, in dem alle Oldtimerfahrzeuge eingetragen sind, die mit diesem Kennzeichen bewegt werden dürfen.


Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Auflistung der Oldtimerfahrzeuge (mit Fahrzeugpapieren)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (beim Bürgeramt zu beantragen)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (erhältlich unter www.kba.de)
  • Gutachten nach § 23 StVZO
  • eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für rote Oldtimerkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
  • bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
  • zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Formulare/Links

Hinweise

Das Erstzulassungsdatum der Fahrzeuge muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Die Unterlagen können gesammelt abgegeben werden.

Gebühren

Die Grundgebühr für rote Dauerkennzeichen für Oldtimer beträgt 150,00 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel). Die Gebühr für ein Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen (Oldtimer) beträgt 10,20 Euro.

Kontakt

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1796
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