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2. Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Äußert ein Schutzsuchender das Anliegen, einen Asylan­trag zu stellen, wird er an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes verwiesen. Die Aufnahmeeinrichtung kümmert sich um seine Unterbringung, versorgt ihn und informiert die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese befindet sich in der Regel in der Aufnahmeeinrichtung. Dort stellt dann der Asylbewerber seinen Asylantrag und erhält eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Danach wird geprüft, ob Deutschland in diesem Fall für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (Dublin-Verfahren).

Ist dies der Fall erfolgt die sog. „Anhörung“ bei der der Asylbewerber seine Fluchtgründe und evtl. Gründe, die einer Rückkehr entgegenstehen, angeben muss. Danach erhält der Asylbewerber einen Bescheid über seine Anerkennung oder Ablehnung, gegen den Rechtsmittel möglich sind.

>> Ablauf des Asylverfahrens