Seiteninhalt
Voraussetzungen der Erlaubniserteilung
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben (für das Gebiet der Physiotherapie/Podologie ist zudem eine abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut/Podologe nachzuweisen),
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
- die Kenntnisprüfung (wenn erforderlich) durch das Gesundheitsamt bestanden haben.
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.