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Voraussetzungen der Erlaubniserteilung

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben (für das Gebiet der Physiotherapie/Podologie ist zudem eine abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut/Podologe nachzuweisen),
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
  • die Kenntnisprüfung (wenn erforderlich) durch das Gesundheitsamt bestanden haben.

Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.