Verkehrsüberwachungsdienst
Dienstleistungen
„Wir überwachen, um den Verkehrsteilnehmern Parkmöglichkeiten anzubieten“, kann man eine wichtige Aufgabe des Verkehrsüberwachungsdienstes bezeichnen. Ohne die Überwachung durch den VÜD würde es in der Innenstadt kaum freie Parkflächen geben. Nur durch permanente Präsenz und Kontrolle gelingt es, Dauerparker aus dem Altstadtbereich zu verbannen. Um Erledigungen oder Arztbesuche zu tätigen, stehen in der Innenstadt genügend Kurzparkplätze zur Verfügung. Zudem sind Parkplätze für Bewohner, Behinderte und – was wenig bekannt ist – für Motorradfahrer ausgewiesen. Ein wachsames Auge hat der VÜD auch auf den Lieferverkehr. Auf die Einhaltung der Zeiten für Ladetätigkeiten wird besonders geachtet, um etwa die Fußgängerzone zu den stark frequentierten Geschäftszeiten ausschließlich Fußgängern zur Verfügung zu stellen bzw. einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Informationen zur Aktion "Sauberes Ingolstadt" finden Sie >> hier
Parkgebühren
Die Kurzparkzonen im Innenstadt- und im angrenzenden Außenbereich sind gebührenpflichtig. Die Parkgebühr ist im Voraus an den dort aufgestellten Parkscheinautomaten zu entrichten.
In der Innenstadt (Zone 1) darf bis zu einer Höchstdauer von einer Stunde bzw. zwei Stunden geparkt werden. An Gebühren sind je angefangene halbe Stunde 50 Cent zu entrichten.
Im Außenbereich (Zone 2) kann bis zu einer Höchstdauer von fünf Stunden geparkt werden. Die Gebühren hierfür betragen je angefangene halbe Stunde 25 Cent.
Ein Nachlösen nach Erreichen der Maximalparkdauer ist nicht zulässig.
An den Parkscheinautomaten kann die Parkgebühr mit Münzen entrichtet werden.
>> `Semmeltaste` - kostenloses Kurzzeitparken in der Innenstadt
Fußgängerzone
Die Fußgängerzone ist grundsätzlich Fußgängern vorbehalten. Das Befahren der Fußgängerzone ist montags mit freitags nur zwischen 20.00 Uhr und 10.30 Uhr und samstags nur zwischen 20.00 Uhr (am Freitag) und 9.00 Uhr am Morgen erlaubt. Für Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten außerhalb dieser Zeiten kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim Amt für Verkehrsmanagement beantragt werden.
Kontakt:
Milchstr. 23
85049 Ingolstadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 16.30 Uhr


