Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung
Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung richten sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung und der Merkzeichen, welche vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgestellt werden.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Stadt Ingolstadt als Straßenverkehrsbehörde fachlich nicht in der Lage ist, Ihren gesundheitlichen Zustand objektiv zu bewerten.
Die Prüfung, ob die Kriterien erfüllt sind, wird ausschließlich vom ZBFS geführt. Anträge auf Parkerleichterungen können daher nur zu einer positiven Entscheidung führen, wenn die notwendigen medizinischen Anforderungen vorher amtlich durch das ZBFS bescheinigt wurden.Wenn bei Ihnen einer der folgenden medizinischen Voraussetzungen vorliegt und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch das ZBFS ausgestellt wurde, können Sie einen Parkausweis erhalten.
- Außergewöhnlich Gehbehindert oder vergleichbare Erkrankung (Eintragung “aG“ im Schwerbehindertenausweis genügt)
- Blind (Eintragung “Bl“ im Schwerbehindertenausweis genügt)
- beidseitige Amelie, Phokomelie oder vergleichbare Erkrankung
- Merkzeichen “G“ und “B“ und gleichzeitig Grad der Behinderung von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken
- Merkzeichen “G“ und “B“ und gleichzeitig Grad der Behinderung von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig Grad der Behinderung von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Grad der Behinderung von mindestens 60 auf Grund Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
- Grad der Behinderung von mindestens 70 bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung
Kontakt:
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Spitalstr. 3
85049 Ingolstadt


