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Baustellen

 Schild: Baustelle

  • Aktuelle Straßenbaustellen in Ingolstadt
    Eine Übersicht über die derzeigen Baustellen im Stadtgebiet von Ingolstadt sowie Informationen über die Bauprojekte und deren Dauer finden Sie
    >> hier

 

  • Verkehrsrechtliche Anordnung von Baustellen
    Sie benötigen einen öffentliche Weg, Straße oder Platz während eines Bauvorhabens für die Baustelleneinrichtung, zur Aufstellung eines Krans oder um eine Leitung oder einen Hausanschluss zu verlegen?
    Dazu brauchen Sie zwei Genehmigungen:
    • eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegerecht für die besondere Inanspruchnahme der öffentlichen Straße
    • eine verkehrsrechtliche Anordnung  nach dem Verkehrsrecht wegen der Beeinträchtigung des Straßenverkehrs.
    • Vorgehen in einfachen Fällen
      Bei untergeordneten Arbeiten, die 
      • keine Aufgrabung  oder nur eine punktuelle Aufgrabung beinhalten
      • nicht länger als maximal 1 Monate dauern und
      • nur eine geringe Verkehrsbeeinträchtigung auslösen

ist es ausreichend, wenn Sie uns 1 Woche vor Arbeitsbeginn den folgenden Antrag mit Lageplan per Post oder an die Fax-Nr. 0841/305-2339 senden:

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, auf Aufbruchgenehmigung bzw. Baubeginnanzeige/Bauendanzeige
 

  • Vorgehen in schwierigen Fällen
    Bei erheblichen Verkehrseingriffen oder Maßnahmen von längerer Dauer ist eine rechtzeitige Antragstellung mit Lageplan und ggf. eine  persönliche Rücksprache mit dem Sachbearbeiter nötig.   
  • Sonstiges
    Die oben genannten Erlaubnisse werden  in einem Bescheid zusammengefasst. Sofern auf Ihrem Telefaxantrag nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Zusendung der Genehmigung ebenfalls per FAX.  Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, diese beinhaltet die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung und die anfallende Sondernutzungsgebühr.

 

Kontakt: 

62/1 Verkehrsaufsicht
Beantragung von Baustellen
Spitalstr. 3
85049 Ingolstadt
Telefon:
0841 305-2332

Fax:
0841 305-2379

E-Mail:

Raum:
Nr. 337

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