Wohnen im Alter
Wohnen bedeutet ein Zuhause, eine Heimat, einen Zufluchtsort zu haben. Wohnen hat viel zu tun mit Lebensqualität und mit persönlicher Zufriedenheit. Insbesondere für ältere Menschen hat die Wohnung aufgrund der nachlassenden Mobilität eine besondere Bedeutung. Neben der bisherigen eigenen Wohnung werden in den letzten Jahren neue Wohnformen entwickelt (z.B. Betreutes Wohnen, Betreute Wohngemeinschaften, Wohnung mit Betreuung zu Hause).
- Beratung bei Wohnungsanpassung
Zur Unterstützung der eigenen Selbstständigkeit im Alter ist die bauliche Anpassung der Wohnung in vielen Fällen eine sinnvolle und häufig kostengünstige Maßnahme. Dabei sind es oftmals schon geringfügige Anpassungen, die eine ambulante Hilfeleistung oder sogar den Umzug in ein Heim hinauszögern oder vermeiden (beispielsweise Verbesserungen im Bad durch Einbau von Duschen oder Anbringen von Haltegriffen, Handläufe im Flur etc.).- Wohnungsberatungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderungen
Beratung zu technischen und finanziellen Möglichkeiten erhalten Sie hier:
Wohnungsbauförderung (Stadtplanungsamt) - Fachstelle Wohnberatung in Bayern
www.wohnungsberatung-bayern.de - Online Wohnberatung unter
www.online-wohn-beratung.de - Koordinationsstelle Wohnen zu Hause
www.wohnen.zu-hause.de
- Wohnungsberatungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderungen
Betreutes Wohnen
Das „Betreute Wohnen“ ist zunächst ein ganz normales Wohnen (sei es als Mieter oder als Eigentümer). Die Besonderheit besteht darin, dass ein begrenzter Service (sog. Grundservice) verpflichtend vorgegeben ist, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.
Sämtliche weiteren Dienstleistungen und Hilfen werden, wie in jeder anderen Wohnung auch, einzeln vereinbart und einzeln abgerechnet (sog. Wahlservice). Die Bewohner entscheiden selbst, wie viel und welche Hilfe sie benötigen und von wem diese Hilfe kommen soll.
Betreute Wohnanlagen verfügen neben den Wohnungen noch über zusätzliche Räume wie
z. B. Cafeteria, Gruppenraum, Badezimmer mit Wanne, Büro für die Betreuungskraft, Waschküche. Diese Räume werden von allen Bewohnern mitbezahlt. Sie prägen den Charakter des Hauses und können einen wichtigen Beitrag für ein gutes Zusammenleben leisten.
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist gesetzlich nicht geschützt. Die Bayerische Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V. hat Standards für die Projektierung von Betreuten Wohnanlagen definiert: www.stiftung-betreutes-wohnen.de. Eine bundeseinheitliche Definition von Mindeststandards enthält die seit 1.9.2006 gültige DIN 77800.
- Weitere Informationen
- Checkliste `Betreutes Wohnen` und Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen
- Checkliste „Suche einer seniorengerechten Wohnung“
- Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft www.gemeinnuetzige.de
- St. Gundekarwerk
- Baumodelle der Altenhilfe und Behindertenhilfe www.baumodelle-bmfsfj.de
- gemeinsam statt einsam: www.neue-wohnformen.de
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