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"Wir über uns"


Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Verfassungsauftrag. Im Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ingolstadt hat seit In-Kraft-Treten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (1996) den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst nach Maßgabe dieses Gesetzes unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Gleichstellung zu fördern.

Zusätzlich zu dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, hat der Stadtrat der Stadt Ingolstadt im Februar 1997 eine Gleichstellungssatzung erlassen.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ingolstadt sind in der Gleichstellungssatzung durch den Stadtrat in Aufgaben innerhalb der Stadt-verwaltung und extern im Stadtgebiet festgelegt worden.

Insbesondere

  • Frauen bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu unterstützen
  • Vorlagen der Stadtverwaltung für die Selbstverwaltung zu prüfen, um Benachteiligungen von Frauen in Ingolstadt entgegen zu wirken
  • Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene vorzuschlagen
  • die Chancengleichheit für Frauen durch eigene Initiativen und eigene Öffentlichkeitsarbeit zu fördern

Interne Aufgaben

  • Unterstützung der Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unter Berücksichtigung der Gleichstellungsrelevanz, z.B. bei
    • Stellenbesetzungsverfahren
    • Höhergruppierungen/Beförderungen
    • Dienstlichen Beurteilungen
    • Wiedereinstieg nach der Familienphase
    • Benachteiligungen am Arbeitsplatz/Mobbing
    • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Außerdem bietet die Gleichstellungsstelle
    • Betreuung und Beratung beim Wiedereinstieg
    • Projekte für die Frauen in der Familienphase
    • Seminare für Frauen in der Familienphase und Wiedereinsteigerinnen

Externe Aufgaben

  • Die Gleichstellungsstelle ist Anlaufstelle für betroffene Bürgerinnen, z.B. bei
    • Entscheidungen städtischer Dienststellen, in denen eine Benachteiligung von Frauen vermutet wird
    • Gewalt gegen Frauen
    • Sicherheit im öffentlichen Raum
    • Beratung von Frauen
  • Vernetzungsstelle
    Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit Frauenverbänden, -gruppen und -projekten zusammen und hat Kontakte zu allen Organisationen, die zur Gleichstellung der Frauen beitragen und arbeitet mit ihnen zusammen.
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zudem werden gleichstellungsrelevante Veranstaltungen und gleichstellungsrelevante Öffentlichkeitsarbeit für die Chancengleichheit von Frauen durchgeführt.


Es liegen bereits einige Publikationen vor, z.B.

  • Frauenhandbuch, 4. Auflage
  • Informationen zur Scheinehe
  • Faltblatt für ausländische Mitbürgerinnen
  • Frauen und Stadtplanung
  • 10 Jahre Gleichstellungsstelle
  • Tätigkeitsberichte

Nehmen Sie Kontakt mit der Gleichstellungsstelle auf
.... wenn Sie Rat und Hilfe brauchen
.... wenn Sie Anregungen und Ideen zur Durchsetzung von Fraueninteressen haben
.... wenn Sie sich gegen die Benachteiligung von Frauen in irgendeinem Bereich des gesellschaftlichen Lebens wenden wollen

Wir unterstützen Sie!

Kontakt:

Gleichstellungsstelle
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Telefon:
0841 305-1166

Fax:
0841 305-1169

E-Mail:

Internet:

Raum:
Geschäftszimmer 321

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