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Informationen zum Widerspruchsverfahren bei Bing Maps Streetside

 
Im Juni hat die amerikanische Firma Microsoft gegenüber dem Landesamt zugesagt, Widersprüche aus Deutschland, die sich gegen die Abbildung von Hausansichten im Internetdienst Bing Maps Streetside richten, bereits vor der ersten Veröffentlichung zu berücksichtigen. Nach weiteren Gesprächen mit dem Landesamt steht jetzt das Verfahren für den Vorabwiderspruch fest.
Vorabwiderspruch konnte  in der Zeit vom 01. August bis 30. September 2011 eingelegt werden. Eine zeitliche Begrenzung ist notwendig, damit Microsoft sicherstellen kann, dass alle eingegangenen Widersprüche tatsächlich vor einer Veröffentlichung der Bilder bearbeitet werden. Die Frist gilt für das gesamte Bundesgebiet, unabhängig davon, ob das betreffende Haus in einem bereits von Microsoft befahrenen Abschnitt liegt oder nicht. Wer die Frist verpasst, kann aber nach der Veröffentlichung noch jederzeit Widerspruch einlegen.

Näheres dazu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unter
http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/lda_aktuell.htm#1

 

Kontakt:

Jürgen Löffler
16 Steuerungsunterstützung
Organisation 16/1
Datenschutzbeauftragter


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